Die kaufmännische und ärztliche Geschäftsführung des Universitätsklinikums Marburg weist die in der „Hessenschau“ des Hessischen Rundfunks vom 19. Januar 2020 (Bericht: „Pfleger berichtet über Personalengpass an Uniklinik Marburg“) vorgetragene anonyme Kritik und die Vorwürfe zu einem vermeintlichen Pflegenotstand sowie den damit in Verbindung gebrachten Mängeln in der Patientenversorgung in der Sache und im Stil deutlich zurück.
Die hier anonym vorgetragenen Behauptungen können nicht nachvollzogen werden und spiegeln aus Sicht von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Pflege- und Funktionsdienstes wie des ärztlichen Dienstes, die sich aufgrund der rufschädigenden Berichterstattung der letzten Wochen – wie auch der letzten Stunden – bei der Geschäftsführung persönlich gemeldet haben, in keiner Weise wider.
Den Eindruck bei den „hessenschau“-Zuschauern hinterlassen zu wollen, man könne sich einer ordentlichen Pflege im Uniklinikum Marburg nicht sicher sein, ist ungebührlich. Gleichzeitig zu verbreiten, man dürfe im Klinikum gegenüber Kollegen und Vorgesetzten keine Kritik äußern, entbehrt jeder Grundlage. Ein Klinikum dieser Größe mit 40 einzelnen Kliniken und Instituten, 4.500 Beschäftigen aus 70 Nationen und mit über 150 verschiedenen Berufen kann nur in einem kooperativen Miteinander und einem strukturierten Dialog geführt werden, wenn das Ergebnis gut werden soll. Und das ist das Ziel der Geschäftsführung, der Klinikdirektoren und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Menschen zu helfen, zu retten, zu versorgen, zu pflegen – und zwar bestmöglich und mit hoher universitärer Qualität. Dies anonym in Abrede zu stellen, ist respektlos.
Richtig ist, dass auch am Universitätsklinikum Marburg aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben wie z.B. der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung, der Personalbedarf für die Versorgung unserer Patienten gestiegen ist. Die seit dem 01.01.2019 geltenden Vorschriften werden am Universitätsklinikum erfüllt.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Pflegepersonaluntergrenzen um eine im monatlichen Durchschnitt nachzuweisende Personalmindestanzahl pro behandeltem Patient handelt. Dies wurde seitens des Bundesgesundheitsministeriums ausdrücklich so festgelegt, um auf mögliche kurzfristige Bedarfssituationen, wie sie im Krankenhaus ungeplant jederzeit auftreten können, im Sinne einer gesicherten medizinischen Versorgung reagieren zu können. Dies wird auch in Marburg so gehandhabt.
In dem von HR-Fernsehen zitierten Schreiben hat die Geschäftsführung darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass Patienten einer dringenden stationären Aufnahme bedürfen, belegbare und mit Pflegepersonal ausgestatteten Bettenkapazitäten dafür auch genutzt werden müssen.
Es hatte sich im Vorfeld gezeigt, dass verfügbare Aufnahmekapazitäten aus verschiedenen „vermeintlichen“ Gründen nicht mehr zur Verfügung gestellt wurden. Um die Ernsthaftigkeit der Sicherstellung unseres Versorgungsauftrages zu betonen, haben wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Zusammenhang auch auf ihre arbeitsvertraglichen Pflichten hingewiesen, was wir für legitim und im Interesse unserer Patienten ansehen.
Gleichzeitig sieht es die Geschäftsführung aber auch als eine ihrer vordersten Aufgaben an, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Überlastungen zu schützen. Deshalb hat sie bereits vor Jahren einer Betriebsvereinbarung zugestimmt, durch die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert werden, bei subjektiv empfundenen Überlastungssituationen diese über einen formalisierten Weg einer „Überlastungsanzeige“ anzuzeigen.
Diese werden regelhaft und kontinuierlich in jedem Einzelfall bearbeitet und jedem Vorgang wird nachgegangen. Richtig ist allerdings auch, dass nach erfolgter Aufarbeitung und Stellungnahme durch den direkten Vorgesetzten in der Vergangenheit zu oft von der Erstellung von „Abschlussberichten“ abgesehen wurde. Dies wird in Zukunft abgestellt werden. Wichtig ist uns aber zu betonen, dass wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Dienstgruppen zu jederzeit dazu anhalten, bei entsprechender Wahrnehmung eine „Überlastungsanzeige“ zu schreiben, damit wir sicherstellen können, dass keine grundsätzlichen organisatorischen Schwachstellen weiter bestehen. Allerdings entstehen die meisten der Überlastungssituationen aufgrund von kurzfristigen Krankheitsausfällen, die bei ungeplanter Häufung von schweren Erkrankungsfällen unserer Patienten nicht immer unmittelbar vermieden werden können.
Darüber hinaus wurde und wird eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um die Belastungssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren. Dazu gehören u.a. die Einrichtung eines Pflegepools, um kurzfristige Ausfälle zu kompensieren, oder auch die temporäre Schließung von Betten, wenn dies aufgrund der Personalsituation notwendig ist. Auch ist es am Universitätsklinikum in Marburg gelungen, eine hohe Zahl von Auszubildenden zu übernehmen und Mitarbeiter einzustellen, so dass bei nahezu gleichbleibenden Patientenzahlen die Anzahl an Pflegenden gestiegen ist.
Im Ergebnis ist es zwar richtig, dass die Gesamtzahl der Überlastungsanzeigen auf niedrigem Niveau in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Dies führen wir u.a. darauf zurück, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Instrument entsprechend unserer Bitte aktiv nutzen mögen. In Bezug auf den Pflegedienst ist die Zahl in den letzten Jahren aber nachweislich zurückgegangen. Danach ergeben sich bei über 46.900 Schichten pro Jahr auf den Stationen nur 211 Überlastungsanzeigen (0,45%) in 2019. Diese Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr um über 20% reduziert. Der dargestellte Anstieg auf eine Häufung von Überlastungsanzeigen kann im Wesentlichen auf den Bereich des Medizin-technischen Dienstes aufgrund einer personellen Sondersituation zurückgeführt werden.
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Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM)
| 20.01.2020