Hintergrundinformationen LkSG
Mit dem Ziel, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in der Lieferkette vorzubeugen, sie zu minimieren und die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden, trat am 1. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Dieses verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette in angemessener Weise nachzukommen und Maßnahmen zu etablieren, die dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen.
Grundsatzerklärung Menschenrechte
Kolleg:innen unterschiedlicher Herkunft und mit ganz individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten sowie Patient:innen mit ihren eigenen Geschichten und Erfahrungen, aber auch zunehmend komplexe internationale Lieferketten und –wege – dies sind nur einige Beispiele für den permanenten Wandel und die damit sind ändernden Herausforderungen für alle Mitarbeitenden und die RHÖN-KLINIKUM AG als Arbeitgeber. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist sich ihrer Verantwortung für Mitarbeitende, Patient:innen und der Gesellschaft bewusst. Um dies zu verdeutlichen, hat die RHÖN-KLINIKUM AG eine „Grundsatzerklärung“ verabschiedet, in der wesentliche Aspekte der Verantwortung gegenüber Patient:innen, Mitarbeitenden sowie gegenüber Dritten definiert werden.
Unterschriebene Menschenrechtserklärung
Chart Menschenrechte
Beschwerdeverfahren LkSG
Die RHÖN-KLINIKUM AG bietet die Möglichkeit, sich bei Hinweisen auf die Verletzung grundlegender Rechte von Menschen- oder Umweltbelangen in den RHÖN-KLINIKUM AG-Lieferketten vertraulich online (siehe Meldeformular LkSG) an die Stabsstelle Compliance zu wenden.
Alternativ können Sie auch telefonisch oder postalisch potentielle Verstöße melden:
Telefonisch erreichen Sie uns unter:
09771 65-12740
09771 65-12700
Postalisch erreichen Sie uns unter:
RHÖN-KLINIKUM AG
Stabsstelle Compliance
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie in der Verfahrensordnung LkSG Beschwerdeverfahren.