Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 14 Ziffer 2 bis 9 der Satzung der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft geregelt, der zuletzt mit Beschluss der Hauptversammlung vom 19. August 2020 geändert wurde. Die Satzung der RHÖN-KLINKUM Aktiengesellschaft finden Sie hier.
Die Hauptversammlung hat die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit Beschluss vom 9. Juni 2021 bestätigt. Der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 99,97 % beschlossen. Die Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2021 finden Sie hier.