Zur Vorgeschichte:
Der Betriebsrat des Universitätsklinikums Marburg hat im Februar 2019 in einer betriebsöffentlichen Publikation eine Reihe von Vorwürfen gegenüber der Geschäftsführung erhoben und angedroht, vor Gericht zu gehen. Die Geschäftsführung hat damals das Vorgehen des Betriebsrates und dessen Kritik als unbegründet zurückgewiesen und vorgeschlagen, die konkreten Sachfragen in den dafür vorgesehenen Monatsgesprächen und Jour-Fixe-Terminen zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung zu besprechen. Dies wurde damals vom Betriebsrat akzeptiert.
Am 8. Januar 2020 machte der Betriebsrat in Person seines Vorsitzenden, Herrn Wolfgang Demper, die Kritik aus dem Vorjahr dann öffentlich, ohne zu erwähnen, dass sich Geschäftsführung und Betriebsrat auf einen sachlichen Dialog verständigt hatten, der auch bereits zu vielen einvernehmlichen Ergebnissen im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch des Unternehmens geführt hatte.
Wie zugesagt wurde dieser Weg bereits in der vergangenen Woche mit der Wiederaufnahme von regelmäßigen Gesprächen über den Umgang mit Überlastungsanzeigen konstruktiv fortgesetzt. Umso mehr überraschte die gestrige Veröffentlichung in der „Frankfurter Rundschau“, mit der offensichtlich wieder der Versuch unternommen wird, den Konflikt erneut zu verschärfen und zuzuspitzen.
Dies ist nicht im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Marburg und kann deshalb auch nicht im Interesse des Betriebsrates und der Geschäftsführung sein.
Deshalb diese Stellungnahme des Vorsitzenden der Geschäftsführung der UKGM GmbH, Dr. Gunther K. Weiß:
In der Ausgabe der Frankfurter Rundschau vom 4. Februar wurde Folgendes berichtet:
- Die RHÖN-KLINIKUM AG habe gegen den Betriebsratsvorsitzenden des Universitätsklinikums Marburg, Herrn Wolfgang Demper, ein Compliance-Verfahren eingeleitet. Das Verfahren sei von der Geschäftsführerin Dr. Sylvia Heinis initiiert worden. Grund hierfür sei ein Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 8. Januar 2020 gewesen, in dem es um den Plan des Betriebsrats gegangen sei, ein Verfahren gegen die Geschäftsführerin wegen vermeintlicher Gesetzesverstöße einzuleiten. Die Compliance-Beauftragte des Konzerns habe den Betriebsrat aufgefordert, seinen Anwalt von der Schweigepflicht zu entbinden.
- Schon im September 2018 habe sich der Betriebsratsvorsitzende mit einer Klage mit dem Ziel der Amtsenthebung konfrontiert gesehen.
- Sodann wird der Betriebsratsvorsitzende mit den Worten zitiert, bei Compliance-Untersuchungen der RHÖN-KLINIKUM AG werde mit zweierlei Maß gemessen, er lasse sich aber nicht einschüchtern.
Richtig ist Folgendes:
Anlass des erwähnten – mit einem Vergleich beendeten – Verfahrens war die Tatsache, dass der Betriebsrat eine Mitarbeiterin der Personalabteilung grundlos einer Straftat bezichtigt hatte. Die UKGM GmbH stellte sich aufgrund ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber hinter die Mitarbeiterin und beantragte gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Betriebsrat mit seiner haltlosen Behauptung seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verletzt habe. Dies hatte mit einer „Amtsenthebung“ nichts zu tun.
Es steht außer Frage, dass es an einem Universitätsklinikum unserer Größe tagtäglich auch zu Fehlern kommt, die wir gerne vermeiden würden. Die vielen Patienten aber, die jedes Jahr zu uns kommen und mit ihrer Behandlung zufrieden sind, die unabhängige Qualitätssicherung, die uns eine hohe Behandlungsqualität bescheinigt, und die zunehmende Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich bei uns melden und ihren Unmut über die Kampagne einzelner Betriebsratsmitglieder gegen die Geschäftsführung äußern, bestärken uns, in unserer Arbeit und in unserem Handeln.
Beklemmend ist allerdings wahrzunehmen, dass viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich namentlich für unser Klinikum eingesetzt haben, jetzt zunehmend verängstigt sind, weil sie in den so genannten sozialen Medien einen Shitstorm über sich haben ergehen lassen müssen. Auch darüber sollte man oder besser, sollten wir sprechen. Der respektvolle Umgang miteinander, die Akzeptanz der gegenseitigen auch konträren Position ist die Grundlage für einen konstruktiven Dialog ohne Pauschalvorwürfe, die nur auf Öffentlichkeitswirksamkeit abzielen. Dafür steht die Geschäftsführung des UKGM und ich bin sicher, dass auch der Betriebsrat in Marburg auf dieser Grundlage die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung fortsetzen möchte.
- Es gibt kein Compliance-Verfahren gegen den Betriebsratsvorsitzenden des Universitätsklinikums in Marburg oder eine andere der beteiligten Personen. Es gibt lediglich eine durch die Leiterin der Stabstelle Compliance der RHÖN-KLINIKUM AG durchgeführte Prüfung, in der personenunabhängig die durch den Betriebsrat Marburg benannten Kritikpunkte und Sachverhalte aufgeklärt und überprüft werden sollen. Die Prüfung, die von der Kaufmännischen Geschäftsführerin des Universitätsklinikums Marburg, Frau Dr. Heinis, selber in Gang gebracht wurde, nachdem der Betriebsrat erneut unbewiesene Vorwürfe erhoben hatte, die UKGM GmbH verstoße gegen Gesetze (die Frankfurter Rundschau berichtete darüber in der Ausgabe vom 08.01.2020) schließt ausdrücklich auch die Arbeit der Geschäftsführung selbst mit ein.
Auch wenn die Vorwürfe des Betriebsrats bereits im Vorjahr durch eine umfassende rechtliche Bewertung vollumfänglich entkräftet wurden, löst der neuerliche Vorwurf von Rechtsverstößen gemäß den Compliance-Regeln des Konzerns ein solches Procedere aus. Dementsprechend wurde die Leiterin der Stabstelle Compliance der RHÖN-KLINIKUM AG um eine ergebnisoffene Klärung der hier in Frage gestellten Sachverhalte gebeten. Die Meldung an die Leiterin der Stabstelle richtet sich dabei gegen keine Person und kein Gremium.Da aber das Verfahren durch die Vorwürfe des Betriebsrats in Gang gesetzt wurde, ist es nur folgerichtig, dass die Leiterin der Stabstelle auch den Betriebsrat und dessen Anwalt zur Aufklärung des Sachverhalts befragen will. Dies setzt allerdings voraus, dass der Anwalt des Betriebsrates per Beschluss von seiner Schweigepflicht entbunden wird.
Die Geschäftsführung des UKGM hat ihrerseits selbstverständlich den sie vertretenden Rechtsanwalt gegenüber der Leiterin der Stabstelle von seiner Schweigepflicht entbunden und ihr außerdem umfassende Akteneinsicht gewährt. Weshalb der Betriebsrat einerseits öffentlich Vorwürfe gegen die Geschäftsführung erhebt, dann aber nicht an der Aufklärung mitwirken will, können wir nicht nachvollziehen.
- Die Behauptung des Betriebsratsvorsitzenden, bei Compliance-Untersuchungen der RHÖN-KLINIKUM AG werde mit zweierlei Maß gemessen, ist nicht richtig.
Die Tatsache, dass die UKGM GmbH streitige Ansprüche in gerichtlichen Verfahren klärt, ist kein Compliance-Verstoß, sondern ihr gutes Recht – ein Recht, das auch der Betriebsrat selbstverständlich für sich in Anspruch nimmt. Die angesprochene Frage, welche Urlaubsansprüche für welche Mitarbeitergruppen des UKGM bestehen, ist derzeit noch Gegenstand einer laufenden rechtlichen Bewertung und Auseinandersetzung vor den zuständigen Gerichten und kann daher nicht Gegenstand eines „Compliance-Verfahrens“ sein.
- Es gab kein Amtsenthebungsverfahren gegen den Betriebsratsvorsitzenden. Ebenso wenig soll der Betriebsratsvorsitzende eingeschüchtert oder aus dem Betrieb entfernt werden.