Bislang erhielten junge Menschen, die sich für die Gesundheitsfachberufe Diätassistentin / Diätassistent, Ergotherapeutin / Ergotherapeut, Logopädin / Logopäde, Medizinisch-technischen Assistentin / Assistent (Fachrichtungen: Laboratorium, Radiologie, Funktionsdiagnostik), Orthoptistin / Orthoptist und Physiotherapeutin / Physiotherapeut entschieden, während ihrer dreijährigen Ausbildung keine Vergütung. Das ändert sich nun grundlegend. Rückwirkend zum 1. Januar 2019 bezahlt das Universitätsklinikum Gießen und Marburg diesen Schülern staatlicher Schulen eine Vergütung. Darauf einigten sich Geschäftsführung und Gewerkschaft ver.di am 24. Januar 2019.
Die Tarifparteien folgten damit dem politischen Willen des Gesetzgebers. Die Große Koalition hatte beschlossen, dass – so wie Auszubildende in Pflegeberufen – auch Auszubildende der Gesundheitsfachberufe eine monatliche Vergütung bekommen sollen. Bisher mussten diese Auszubildenden bundesweit an allen Krankenhäusern ihren Lebensunterhalt während der dreijährigen Ausbildung selbst finanzieren beziehungsweise konnten sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen.
Seit 1. Januar 2019 bezahlt UKGM nunmehr
im 1. Ausbildungsjahr 965 Euro monatlich
im 2. Ausbildungsjahr 1.025 Euro monatlich
im 3. Ausbildungsjahr 1.122 Euro monatlich
Dr. Gunther K. Weiß, Vorsitzender der Geschäftsführung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg und Mitglied im Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG, sagte nach dem erfolgreichen Abschluss der Tarifverhandlungen mit ver.di: „Wir sind froh, dass wir uns mit der Gewerkschaft ver.di auf diese Regelung einigen konnten und nun jungen Leuten, die sich für eine Ausbildung in Gießen und Marburg entscheiden, ein interessantes Angebot unterbreiten können. Ob Diätassistenz, Ergotherapie, Logopädie, Medizinisch-technische Assistenz, Orthoptisten oder Physiotherapeuten – alle diese Berufe bieten Berufsanfängern eine exzellente Grundlage und hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten. Auch und gerade am Universitätsklinikum Gießen und Marburg.“
Weitere Informationen:
Ausbildungsmöglichkeiten am UKGM: www.ukgm.de/ugm_2/deu/383.html
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| 02.04.2019